Willkommen bei RECA Deutschland Nur für Gewerbetreibende

Die BG BAU ist als gesetzliche Unfallversicherung zuständig für alle Unternehmen in der Baubranche und baunahen Dienstleistungen ist die BG BAU als gesetzliche Unfallversicherung. Diese kümmert sich um die Auswirkungen von Unfällen bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Die BG BAU hat seit einigen Jahren erfolgreich Arbeitsschutzprämien eingesetzt, um ihre Mitgliedsbetriebe zu besonderen präventiven Maßnahmen durch Investitionen in den Arbeitsschutz zu motivieren.

Arbeitsschutzprämien gehören zu den präventiven Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und haben zum Ziel, die vorhandene Motivation in den Unternehmen zu steigern, indem der Nutzen erhöht und die Kosten reduziert werden.

So geht's

1. Produkte kaufen

Legen Sie sich ein oder mehrere Produkte aus den unten aufgeführten Produkte zu.

2. Antrag ausfüllen

Füllen Sie den Förderungsantrag aus und reichen Sie diesen gemeinsam mit der Rechnung bei der BG BAU ein.

3. Geld zurück

Sobald der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie bis zu 50 % des Anschaffungswertes zurück.

Übersicht der Produktkategorien

Förderung:

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Auswirkung:

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Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.

ZUM ANTRAG

Unternehmen können eine beitragsabhängige Förderung von der BG BAU erhalten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Einzahlung eines Beitrags zur Berufsgenossenschaft (BG) von mindestens 100 Euro.
  • Mindestens eine beschäftigte Person im Unternehmen.
  • Die Förderungssumme ist abhängig von der Höhe des BG-Beitrags.

Außerdem unterstützt die BG BAU Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte mit einer Förderung von bis zu 250 Euro je Kalenderjahr, sofern eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU besteht.

Wie hoch die minimale und maximale Fördersumme pro Kalenderjahr für Ihr Unternehmen ist, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:

Stufe A: Unternehmen mit Beiträgen von 100 bis 250 Euro können pro Kalenderjahr eine Fördersumme von 100 erhalten
Stufe B: Unternehmen mit Beiträgen von 251 bis 25.000 Euro können pro Kalenderjahr eine Fördersumme von 10 % des Umlagebeitrages erhalten (mindestens 100 Euro und maximal 2.500 Euro)
Stufe C: Unternehmen mit Beiträgen von 25.0001 bis 50.000 Euro können pro Kalenderjahr eine Fördersumme von 7,5 % des Umlagebeitrages erhalten (mindestens 2.500 Euro und maximal 3.750 Euro)
Stufe D: Unternehmen mit Beiträgen von 50.0001 bis 100.000 Euro können pro Kalenderjahr eine Fördersumme von 5 % des Umlagebeitrages erhalten (mindestens 3.750 Euro und maximal 5.000 Euro)
Stufe E: Unternehmen mit Beiträgen ab 100.001 Euro können pro Kalenderjahr eine Fördersumme von 2 % des Umlagebeitrages erhalten (mindestens 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro)

Fördersummen können über mehrere Jahre angespart werden

Um auch kleine Unternehmen umfassend zu fördern, können die Fördersummen der Stufen A bis D auch über mehrere Jahre ansparen. Bei Fragen können Sie sich direkt an die BG Bau melden und folgender Telefonnummer: 0800 3799100.

Das gilt es bei der Antragsstellung zu beachten:

  • Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
  • Gefördert werden Maßnahmen aus dem Prämienkatalog der BG BAU.
  • Finanzielle Mittel gibt es für Arbeitsschutzmaßnahmen, für die Sie noch keine Förderung erhalten haben.
  • Falls geförderte Arbeitsmittel innerhalb der ersten 12 Monate nach Förderung weiterverkauft werden, müssen die gewährten Zuschüsse zurückerstattet werden.
  • Gebrauchte Geräte, Maschinen etc. sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Eingereichte Rechnungen für förderfähige Geräte und Maßnahmen dürfen nicht älter als 365 Tage sein. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. Ältere Rechnungen können nicht berücksichtigt werden. Auf der Rechnung muss die genaue Bezeichnung der förderfähigen Geräte bzw. Maßnahmen aufgeführt sein (Hersteller, Modellbezeichnung, Artikelnummer des Herstellers). Ungenaue oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen.
  • Für den Nachweis können Sie Fotos, Foto-CDs, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate oder Urkunden verwenden.
  • Ihre Antragsunterlagen müssen vollständig sein.
  • Eine Aufsichtsperson steht Ihnen bei der Durchführung beratend zur Seite und vergewissert sich zugleich über die Umsetzung.
  • Genauere Informationen zu den Anforderungen finden Sie jeweils auf der Seite der einzelnen Arbeitsschutzprämien.
  • Bitte beachten Sie: Bei Beitragsrückständen oder einer Insolvenz kann ein Unternehmen nicht gefördert werden

Förderung von Leasinggeräten

Die BG BAU bietet ebenfalls eine Förderung für Leasinggeräte an. Für Leasingverträge, die innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden, kann einmalig eine Förderung beantragt werden. Die maximale Fördersumme für ein Leasinggerät richtet sich nach denselben Kriterien wie die für Kaufgeräte. Die Berechnungsgrundlage hierfür sind die Anschaffungskosten, definiert als die Summe der monatlichen Netto-Leasingraten (ohne Servicegebühren oder ähnliches). Wichtig ist, dass die Laufzeit des Leasingvertrags mindestens zwölf Monate umfasst, wobei Start- und Enddatum des Leasings im Vertrag festgehalten sein müssen.

Kombination von Fördermodellen

Neuerdings unterstützt die BG BAU auch Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen, und zwar losgelöst von der Höhe der Beiträge, die an die BG entrichtet werden. Diese Prämien zum Arbeitsschutz, die nicht an Beiträge gebunden sind, lassen sich mit den beitragsabhängigen Förderungen verbinden – ein doppelter Vorteil für Sie! Details zur Kombinationsmöglichkeit dieser beiden Förderarten finden Sie hier: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/kombination-von-beitragsabhaengiger-und-beitragsunabhaengiger-foerderung

Rechtliche Hinweise

Es besteht kein Anspruch auf Förderung - Das Prämiensystem ist eine freiwillige Leistung Ihrer BG BAU. Deshalb besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung unter anderem:

  • bei Beitragsrückständen oder Insolvenz des Unternehmens.
  • bei Überschreitung der individuellen Förderhöchstsumme des Unternehmens.
  • bei Ausschöpfung der Haushaltsmittel für Arbeitsschutzprämien.

Nicht in Anspruch genommene Fördermittel des laufenden Kalenderjahres können nicht ausbezahlt und auch nicht in das folgende Kalenderjahr übertragen werden.

Zuschüsse müssen zurück erstattet werden, sofern innerhalb des ersten Jahres nach der Beschaffung das bereits geförderte Arbeitsmittel weiterverkauft wird.

Haftungsausschluss: Für Schäden, die im Zusammenhang mit Beschaffung, Einbau, Montage, Erprobung, Benutzung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Wartung, Um- und Abbau sowie Transport des geförderten Arbeitsmittels stehen, übernimmt die BG BAU keine Haftung.

Zuletzt noch ein steuerrechtlicher Hinweis:

Wenn die BG BAU Zuschüsse für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen vergibt, werden diese aus Sicht der Ertragsteuer entweder als Investitionszuschüsse betrachtet, die versteuert werden müssen, oder – falls das erworbene Gerät einen sofortigen Betriebsausgabenabzug ermöglicht – als Aufwandszuschüsse.
Investitionszuschüsse können entweder als Betriebseinnahme versteuert oder von den Kosten für Anschaffung und Herstellung des Anlagevermögens abgezogen werden. Aufwandszuschüsse gelten hingegen sofort als zu berücksichtigende Betriebseinnahmen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versteuerung des Zuschusses obliegt dem Mitgliedsunternehmen bzw. der antragstellenden Person.

Alle Informationen erhalten Sie hier.