Die BG BAU ist als gesetzliche Unfallversicherung zuständig für alle Unternehmen in der Baubranche und baunahen Dienstleistungen. Diese kümmert sich um die Auswirkungen von Unfällen bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Die
BG BAU hat seit einigen Jahren erfolgreich Arbeitsschutzprämien eingesetzt, um ihre Mitgliedsbetriebe zu besonderen
präventiven Maßnahmen durch Investitionen in den Arbeitsschutz zu motivieren.
Arbeitsschutzprämien gehören zu den präventiven Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und haben zum Ziel,
die vorhandene Motivation in den Unternehmen zu steigern, indem der Nutzen erhöht und die Kosten reduziert werden.
So geht's
1. Produkte kaufen
Legen Sie sich ein oder mehrere Produkte aus den unten aufgeführten Produkte zu.
2. Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Förderungsantrag aus und reichen Sie diesen gemeinsam mit der Rechnung bei
der BG BAU ein.
3. Geld zurück
Sobald der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie bis zu 50 % des Anschaffungswertes zurück.
Übersicht der Produktkategorien
Durch das Klicken auf einen der Buttons kommen Sie direkt zu der entsprechenden Produktkategorie:
Abbruchhammer
Arbeitsschutzprämie: Abgestimmtes System (Handmaschine mit
Absaugeinheit sowie Bau-Entstauber)
25 % der Anschaffungskonsten, max. 400 EUR Maschinen mit Absaugeinheit (wenn Bau-Entstauber aus
Liste vorhanden)
25 % der Anschaffungskosten, max. 200 EUR Absaugeinheit (Nachrüstung für Bestandsmaschinen)
25 % der Anschaffungskosten, max. 50 EUR
Förderungsgrund Gefährdung: Das Gefährdungsspektrum reicht von irritativer oder toxischer Wirkung
auf die Atemwege bis zur Verursachung chronisch entzündlicher Prozesse sowie der Bildung von Tumoren.
Auswirkung Reduzierung der o. g. Gefährdungen durch Erfassung des Bohrstaubs direkt an der
Austritts- bzw. Entstehungsstelle.
Reduzierung der Silikosefallzahlen. Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der
BG-Bau.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Förderungsgrund Das Gefährdungsspektrum durch Staub reicht von irritativer oder toxischer Wirkung
auf die Atemwege über die Verursachung chronisch entzündlicher Prozesse bis hin zur Bildung von
Tumoren. Absaugbohrer minimieren die Gefährdungen durch Staub und die Silikosefallzahlen.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Förderungsgrund Gefährdung: Das Gefährdungsspektrum aus dem Umgang der Beschäftigten mit Stäuben
reicht von irritativer oder toxischer Wirkung auf die Atemwege bis zur Verursachung chronisch entzündlicher Prozesse
sowie der Bildung von Tumoren.
Auswirkung Reduzierung der o. g. Gefährdungen durch Erfassung der Stäube an der Austritts-,
Entstehungs- oder Ablagerungsstelle. Reduzierung der Silikosefallzahlen.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Förderungsgrund Gefährdung: Die überwiegende Anzahl der auf Baustellen eingesetzten Maschinen
wird derzeit über einen Verbrennungsmotor angetrieben. Beim Umgang mit Trennschleifern mit Verbrennungsmotor sind
die Beschäftigten dabei Gefahrstoffen aus Motoremissionen (vor allem Kohlenmonoxid) ausgesetzt. Das kann
insbesondere beim Einsatz in Innenräumen oder in beengten Bereichen, wie zum Beispiel in Kanalgräben unter
Erdgleiche zu Vergiftungserscheinungen durch Kohlenmonoxid führen.
Auswirkung Durch den Einsatz von Trennschleifern mit Akkuantrieb entfallen die Motoremissionen
sowie der Kontakt zu Kraftstoffen beim Betanken. Darüber hinaus weisen die Akku-Trennschleifer in der Regel einen
geringeren Vibrationswert gegenüber Trennschleifern mit Verbrennungsmotor vergleichbarer Größe auf.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Beitragsabhängige Förderung: pro Maßnahme 50 % der Fremdkosten, maximal 300 Euro
Beitragsunabhängige Förderung: pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme
Arbeitsschutzprämie Abgestimmtes System (Handmaschine mit Absaugeinheit sowie Bau-Entstauber)
25 % der Anschaffungskosten, maximal 400 Euro Maschinen mit Absaugeinheit (wenn Bau-Entstauber aus Liste vorhanden)
25 % der Anschaffungskosten, maximal 200 Euro Absaugeinheit (Nachrüstung für Bestandsmaschinen)
25 % der Anschaffungskosten, maximal 50 Euro
Förderungsgrund Gefährdung: Das Gefährdungsspektrum reicht von irritativer oder toxischer Wirkung
auf die Atemwege bis zur Verursachung chronisch entzündlicher Prozesse sowie der Bildung von Tumoren.
Auswirkung Reduzierung der o. g. Gefährdungen durch Erfassung des Staubs direkt an der Austritts-
bzw. Entstehungsstelle. Reduzierung der Silikosefallzahlen.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Die Prämie erhalten Sie nur mit den zugehörigen Absaugungen.
Arbeitsschutzprämie: Abgestimmtes System (Handmaschine mit Absaugeinheit sowie Bau-Entstauber)
25 % der Anschaffungskonsten, max. 400 EUR Maschinen mit Absaugeinheit (wenn Bau-Entstauber aus
Liste vorhanden)
25 % der Anschaffungskosten, max. 200 EUR Absaugeinheit (Nachrüstung für Bestandsmaschinen)
25 % der Anschaffungskosten, max. 50 EUR
Arbeitsschutzprämie: Abgestimmtes System (Handmaschine mit Absaugeinheit sowie Bau-Entstauber)
25 % der Anschaffungskonsten, max. 400 EUR Maschinen mit Absaugeinheit (wenn Bau-Entstauber aus Liste vorhanden)
25 % der Anschaffungskosten, max. 200 EUR Absaugeinheit (Nachrüstung für Bestandsmaschinen)
25 % der Anschaffungskosten, max. 50 EUR
Arbeitsschutzprämie: Abgestimmtes System (Handmaschine mit Absaugeinheit sowie
Bau-Entstauber)
25 % der Anschaffungskonsten, max. 400 EUR Maschinen mit Absaugeinheit (wenn Bau-Entstauber aus Liste vorhanden)
25 % der Anschaffungskosten, max. 200 EUR Absaugeinheit (Nachrüstung für Bestandsmaschinen)
25 % der Anschaffungskosten, max. 50 EUR
Beitragsabhängige Förderung: pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 500 Euro
Beitragsunabhängige Förderung: pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme
Arbeitsschutzprämie: Abgestimmtes System (Handmaschine mit Absaugeinheit sowie
Bau-Entstauber)
25 % der Anschaffungskonsten, max. 400 EUR Maschinen mit Absaugeinheit (wenn Bau-Entstauber aus Liste vorhanden)
25 % der Anschaffungskosten, max. 200 EUR Absaugeinheit (Nachrüstung für Bestandsmaschinen)
25 % der Anschaffungskosten, max. 50 EUR
Arbeitsschutzprämie Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten,
maximal 200 EUR für Bau-Entstauber ohne erweiterte Warneinrichtung
maximal 300 EUR für Bau-Entstauber mit erweiterter Warneinrichtung
Förderungsgrund Gefährdung: Das Gefährdungsspektrum aus dem Umgang der Beschäftigten mit Stäuben
reicht von irritativer oder toxischer Wirkung auf die Atemwege bis zur Verursachung chronisch entzündlicher Prozesse
sowie der Bildung von Tumoren.
Auswirkung Reduzierung der o. g. Gefährdungen durch Erfassung der Stäube an der Austritts-,
Entstehungs- oder Ablagerungsstelle. Reduzierung der Silikosefallzahlen.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Arbeitsschutzprämie: Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten:
maximal 800 Euro für akkubetriebene Stampfer und Rüttelplatten
maximal 2.000 € für dieselbetriebene Rüttelplatten mit selbstregenerierendem Dieselpartikelfilter
Arbeitsschutzprämie: Abgestimmtes System (Handmaschine mit Absaugeinheit sowie Bau-Entstauber)
25 % der Anschaffungskonsten, max. 400 EUR Maschinen mit Absaugeinheit (wenn Bau-Entstauber aus Liste vorhanden)
25 % der Anschaffungskosten, max. 200 EUR Absaugeinheit (Nachrüstung für Bestandsmaschinen)
25 % der Anschaffungskosten, max. 50 EUR
Förderungsgrund Gefährdung: Das Gefährdungsspektrum reicht von irritativer oder toxischer Wirkung auf die Atemwege bis zur Verursachung
chronisch entzündlicher Prozesse sowie der Bildung von Tumoren.
Auswirkung Reduzierung der o. g. Gefährdungen durch Erfassung des Staubs direkt an der Austritts- bzw. Entstehungsstelle.
Reduzierung der Silikosefallzahlen.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Förderungsgrund Gefährdung: Natürliche UV-Strahlung kann u.a. Sonnenbrand sowie längerfristig
Hautkrebs und Augenschäden (Grauer Star) verursachen. Starkes Sonnenlicht kann direkt oder indirekt (über Reflexion)
die Augen blenden und damit ggf. Unfälle auslösen. Hitze belastet vor allem das Herz-Kreislauf-System und kann zu
Hitzeerkrankungen (Sonnenstich, Hitzeerschöpfung, Hitzschlag) und bei massiver Überhitzung im Extremfall zum Tod
führen.
Auswirkung Schutz vor Sonne bzw./ und geringere Belastung des Körpers durch Erleichterung der
Wärmeabgabe.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Arbeitsschutzprämie: Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten:
maximal 800 Euro für akkubetriebene Stampfer und Rüttelplatten
maximal 2.000 € für dieselbetriebene Rüttelplatten mit selbstregenerierendem Dieselpartikelfilter
Beitragsabhängige Förderung: pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 250 Euro
Beitragsunabhängige Förderung: pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme
Förderungsgrund Gefährdung: Schnittverletzungen beim Einsatz von Kettensägen bei Schnittführungen auf hochgelegenen Arbeitsplätzen und
unter beengten Verhältnissen, ohne entsprechende persönliche Schutzausrüstung.
Auswirkung Die Gefahr beim Zuschneiden von Platten auf der Baustelle kann durch Akku-Handkreissägen minimiert werden. Durch die
Verwendung von Akku-Maschinen wird zudem eine Gefährdung durch elektrischen Strom und durch Stolpern über Kabel
minimiert. Werden leistungsfähige Akkus gewählt, wird die Mobilität verbessert.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Arbeitsschutzprämie: Abgestimmtes System (Handmaschine mit Absaugeinheit sowie
Bau-Entstauber)
25 % der Anschaffungskonsten, max. 400 EUR Maschinen mit Absaugeinheit (wenn Bau-Entstauber aus Liste vorhanden)
25 % der Anschaffungskosten, max. 200 EUR Absaugeinheit (Nachrüstung für Bestandsmaschinen)
25 % der Anschaffungskosten, max. 50 EUR
Förderungsgrund Gefährdung: Das Gefährdungsspektrum reicht von irritativer oder toxischer Wirkung auf die Atemwege bis zur Verursachung
chronisch entzündlicher Prozesse sowie der Bildung von Tumoren.
Auswirkung Reduzierung der o. g. Gefährdungen durch Erfassung des Staubs direkt an der Austritts- bzw. Entstehungsstelle.
Reduzierung der Silikosefallzahlen.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Arbeitsschutzprämie: Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten.
Für Funktionsshirts und Warnschutzshirts mit UV-Schutz beträgt die Förderung maximal 30 EUR pro Stück.
Förderungsgrund Warnshirts mit UV-Schutz und langen Ärmeln gewährleisten einen sicheren UV-Schutz
von Oberkörpern sowie Armen und erhöhen die Sichtbarkeit der Beschäftigten, so dass z. B. eine Warnweste als
zusätzliche Bekleidungsschicht entfallen kann.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Die Prämie erhalten Sie nur mit den zugehörigen Absaugungen.
Arbeitsschutzprämie: Abgestimmtes System (Handmaschine mit
Absaugeinheit sowie
Bau-Entstauber)
25 % der Anschaffungskonsten, max. 400 EUR Maschinen mit Absaugeinheit (wenn Bau-Entstauber aus
Liste vorhanden)
25 % der Anschaffungskosten, max. 200 EUR Absaugeinheit (Nachrüstung für Bestandsmaschinen)
25 % der Anschaffungskosten, max. 50 EUR
Förderungsgrund Gefährdung: Das Gefährdungsspektrum reicht von irritativer oder toxischer Wirkung
auf die Atemwege bis zur Verursachung
chronisch entzündlicher Prozesse sowie der Bildung von Tumoren.
Auswirkung Reduzierung der o. g. Gefährdungen durch Erfassung des Staubs direkt an der Austritts-
bzw. Entstehungsstelle.
Reduzierung der Silikosefallzahlen.
Weitere Informationen und einen Förderungsantrag finden sie auf der Seite der BG-Bau.
Unternehmen können eine beitragsabhängige Förderung von der BG BAU erhalten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Einzahlung eines Beitrags zur Berufsgenossenschaft (BG) von mindestens 100 Euro.
Mindestens eine beschäftigte Person im Unternehmen.
Die Förderungssumme ist abhängig von der Höhe des BG-Beitrags.
Außerdem unterstützt die BG BAU Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte mit einer Förderung von bis zu 250 Euro je Kalenderjahr, sofern eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU besteht.
Wie hoch die minimale und maximale Fördersumme pro Kalenderjahr für Ihr Unternehmen ist, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:
Stufe A: Unternehmen mit Beiträgen von 100 bis 250 Euro können pro Kalenderjahr
eine Fördersumme von 100 erhalten
Stufe B: Unternehmen mit Beiträgen von 251 bis 25.000 Euro können pro
Kalenderjahr eine Fördersumme von 10 % des
Umlagebeitrages erhalten (mindestens 100 Euro und maximal 2.500 Euro)
Stufe C: Unternehmen mit Beiträgen von 25.0001 bis 50.000 Euro können pro Kalenderjahr eine Fördersumme von 7,5 % des
Umlagebeitrages erhalten (mindestens 2.500 Euro und maximal 3.750 Euro)
Stufe D: Unternehmen mit Beiträgen von 50.0001 bis 100.000 Euro können pro Kalenderjahr eine Fördersumme von 5 % des
Umlagebeitrages erhalten (mindestens 3.750 Euro und maximal 5.000 Euro)
Stufe E: Unternehmen mit Beiträgen ab 100.001 Euro können pro Kalenderjahr eine Fördersumme von 2 % des Umlagebeitrages erhalten
(mindestens 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro)
Fördersummen können über mehrere Jahre angespart werden
Um auch kleine Unternehmen umfassend zu fördern, können die Fördersummen der Stufen A bis D auch über mehrere Jahre
ansparen. Bei Fragen können Sie sich direkt an die BG Bau melden und folgender Telefonnummer: 0800 3799100.
Das gilt es bei der Antragsstellung zu beachten:
Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
Gefördert werden Maßnahmen aus dem Prämienkatalog der BG BAU.
Finanzielle Mittel gibt es für Arbeitsschutzmaßnahmen, für die Sie noch keine Förderung erhalten haben.
Falls geförderte Arbeitsmittel innerhalb der ersten 12 Monate nach Förderung weiterverkauft werden, müssen die
gewährten Zuschüsse zurückerstattet werden.
Gebrauchte Geräte, Maschinen etc. sind von der Förderung ausgeschlossen.
Eingereichte Rechnungen für förderfähige Geräte und Maßnahmen dürfen nicht älter als 365 Tage sein. Maßgebend ist das
Rechnungsdatum. Ältere Rechnungen können nicht berücksichtigt werden. Auf der Rechnung muss die genaue Bezeichnung der
förderfähigen Geräte bzw. Maßnahmen aufgeführt sein (Hersteller, Modellbezeichnung, Artikelnummer des Herstellers).
Ungenaue oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen.
Für den Nachweis können Sie Fotos, Foto-CDs, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate oder Urkunden verwenden.
Ihre Antragsunterlagen müssen vollständig sein.
Eine Aufsichtsperson steht Ihnen bei der Durchführung beratend zur Seite und vergewissert sich zugleich über die
Umsetzung.
Genauere Informationen zu den Anforderungen finden Sie jeweils auf der Seite der einzelnen Arbeitsschutzprämien.
Bitte beachten Sie: Bei Beitragsrückständen oder einer Insolvenz kann ein Unternehmen nicht gefördert werden
Förderung von Leasinggeräten
Die BG BAU bietet ebenfalls eine Förderung für Leasinggeräte an. Für Leasingverträge, die innerhalb eines Jahres
abgeschlossen werden, kann einmalig eine Förderung beantragt werden. Die maximale Fördersumme für ein Leasinggerät
richtet sich nach denselben Kriterien wie die für Kaufgeräte. Die Berechnungsgrundlage hierfür sind die
Anschaffungskosten, definiert als die Summe der monatlichen Netto-Leasingraten (ohne Servicegebühren oder ähnliches).
Wichtig ist, dass die Laufzeit des Leasingvertrags mindestens zwölf Monate umfasst, wobei Start- und Enddatum des
Leasings im Vertrag festgehalten sein müssen.
Kombination von Fördermodellen
Neuerdings unterstützt die BG BAU auch Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen, und zwar losgelöst von der Höhe der
Beiträge, die an die BG entrichtet werden. Diese Prämien zum Arbeitsschutz, die nicht an Beiträge gebunden sind, lassen
sich mit den beitragsabhängigen Förderungen verbinden – ein doppelter Vorteil für Sie! Details zur
Kombinationsmöglichkeit dieser beiden Förderarten finden Sie hier: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/kombination-von-beitragsabhaengiger-und-beitragsunabhaengiger-foerderung
Rechtliche Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Förderung - Das Prämiensystem ist eine freiwillige Leistung Ihrer BG BAU. Deshalb besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung unter anderem:
bei Beitragsrückständen oder Insolvenz des Unternehmens.
bei Überschreitung der individuellen Förderhöchstsumme des Unternehmens.
bei Ausschöpfung der Haushaltsmittel für Arbeitsschutzprämien.
Nicht in Anspruch genommene Fördermittel des laufenden Kalenderjahres können nicht ausbezahlt und auch nicht in das folgende Kalenderjahr übertragen werden.
Zuschüsse müssen zurück erstattet werden, sofern innerhalb des ersten Jahres nach der Beschaffung das bereits geförderte Arbeitsmittel weiterverkauft wird.
Haftungsausschluss: Für Schäden, die im Zusammenhang mit Beschaffung, Einbau, Montage, Erprobung, Benutzung, Prüfung,
Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Wartung, Um- und Abbau sowie Transport des geförderten Arbeitsmittels stehen,
übernimmt die BG BAU keine Haftung.
Zuletzt noch ein steuerrechtlicher Hinweis:
Wenn die BG BAU Zuschüsse für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen vergibt, werden diese aus Sicht der Ertragsteuer
entweder als Investitionszuschüsse betrachtet, die versteuert werden müssen, oder – falls das erworbene Gerät einen
sofortigen Betriebsausgabenabzug ermöglicht – als Aufwandszuschüsse.
Investitionszuschüsse können entweder als Betriebseinnahme versteuert oder von den Kosten für Anschaffung und
Herstellung des Anlagevermögens abgezogen werden. Aufwandszuschüsse gelten hingegen sofort als zu berücksichtigende Betriebseinnahmen.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versteuerung des Zuschusses obliegt dem Mitgliedsunternehmen bzw. der antragstellenden Person.