Die BG BAU ist als gesetzliche Unfallversicherung zuständig für alle Unternehmen in der Baubranche und baunahen
Dienstleistungen ist die BG BAU als gesetzliche
Unfallversicherung. Diese kümmert sich um die Auswirkungen von Unfällen bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Die
BG BAU hat seit einigen Jahren erfolgreich Arbeitsschutzprämien eingesetzt, um ihre Mitgliedsbetriebe zu besonderen
präventiven Maßnahmen durch Investitionen in den Arbeitsschutz zu motivieren.
Arbeitsschutzprämien gehören zu den präventiven Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und haben zum Ziel,
die vorhandene Motivation in den Unternehmen zu steigern, indem der Nutzen erhöht und die Kosten reduziert werden.
1. Produkte kaufen
Legen Sie sich ein oder mehrere Produkte aus den unten aufgeführten Produkte zu.
2. Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Förderungsantrag aus und reichen Sie diesen gemeinsam mit der Rechnung bei
der BG BAU ein.
3. Geld zurück
Sobald der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie bis zu 50 % des Anschaffungswertes zurück.
Unternehmen können eine beitragsabhängige Förderung von der BG BAU erhalten, wenn folgende Bedingungen erfüllt
sind:
- Einzahlung eines Beitrags zur Berufsgenossenschaft (BG) von mindestens 100 Euro.
- Mindestens eine beschäftigte Person im Unternehmen.
- Die Förderungssumme ist abhängig von der Höhe des BG-Beitrags.
Außerdem unterstützt die BG BAU Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte mit einer
Förderung von bis zu 250 Euro je Kalenderjahr, sofern eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU besteht.
Wie hoch die minimale und maximale Fördersumme pro Kalenderjahr für Ihr Unternehmen ist, können Sie der
folgenden Auflistung entnehmen:
Stufe A: Unternehmen mit Beiträgen von 100 bis 1.000 Euro können pro
Kalenderjahr
eine Fördersumme von 25% des Umlagebeitrages erhalten (mindestens 100 Euro und maximal 250 Euro)
Stufe B: Unternehmen mit Beiträgen von 1.001 bis 25.000 Euro können pro
Kalenderjahr eine Fördersumme von 20 % des
Umlagebeitrages erhalten (mindestens 250 Euro und maximal 5.000 Euro)
Stufe C: Unternehmen mit Beiträgen von 25.001 bis 100.000 Euro können
pro Kalenderjahr eine Fördersumme von 10 % des
Umlagebeitrages erhalten (mindestens 5.000 Euro und maximal 10.000 Euro)
Stufe D: Unternehmen mit Beiträgen ab 100.001 Euro können
pro Kalenderjahr eine Fördersumme von 5 % des
Umlagebeitrages erhalten (mindestens 10.000 Euro und maximal 20.000 Euro)
Fördersummen können über mehrere Jahre angespart werden
Um auch kleine Unternehmen umfassend zu fördern, können die Fördersummen der Stufen A bis D auch über mehrere
Jahre
ansparen. Bei Fragen können Sie sich direkt an die BG Bau melden und folgender Telefonnummer: 0800 3799100.
Das gilt es bei der Antragsstellung zu beachten:
- Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
- Gefördert werden Maßnahmen aus dem Prämienkatalog der BG BAU.
- Finanzielle Mittel gibt es für Arbeitsschutzmaßnahmen, für die Sie noch keine Förderung erhalten haben.
- Falls geförderte Arbeitsmittel innerhalb der ersten 12 Monate nach Förderung weiterverkauft werden, müssen
die
gewährten Zuschüsse zurückerstattet werden.
- Gebrauchte Geräte, Maschinen etc. sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Eingereichte Rechnungen für förderfähige Geräte und Maßnahmen dürfen nicht älter als 365 Tage sein.
Maßgebend ist das
Rechnungsdatum. Ältere Rechnungen können nicht berücksichtigt werden. Auf der Rechnung muss die genaue
Bezeichnung der
förderfähigen Geräte bzw. Maßnahmen aufgeführt sein (Hersteller, Modellbezeichnung, Artikelnummer des
Herstellers).
Ungenaue oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen.
- Für den Nachweis können Sie Fotos, Foto-CDs, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate oder Urkunden
verwenden.
- Ihre Antragsunterlagen müssen vollständig sein.
- Eine Aufsichtsperson steht Ihnen bei der Durchführung beratend zur Seite und vergewissert sich zugleich über
die
Umsetzung.
- Genauere Informationen zu den Anforderungen finden Sie jeweils auf der Seite der einzelnen
Arbeitsschutzprämien.
- Bitte beachten Sie: Bei Beitragsrückständen oder einer Insolvenz kann ein Unternehmen nicht gefördert werden
Förderung von Leasinggeräten
Die BG BAU bietet ebenfalls eine Förderung für Leasinggeräte an. Für Leasingverträge, die innerhalb
eines Jahres
abgeschlossen werden, kann einmalig eine Förderung beantragt werden. Die maximale Fördersumme für ein
Leasinggerät
richtet sich nach denselben Kriterien wie die für Kaufgeräte. Die Berechnungsgrundlage hierfür
sind die
Anschaffungskosten, definiert als die Summe der monatlichen Netto-Leasingraten
(ohne Servicegebühren oder ähnliches).
Wichtig ist, dass die Laufzeit des Leasingvertrags mindestens zwölf Monate umfasst, wobei Start- und Enddatum
des
Leasings im Vertrag festgehalten sein müssen.
Kombination von Fördermodellen
Neuerdings unterstützt die BG BAU auch Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen, und zwar
losgelöst von der Höhe der
Beiträge, die an die BG entrichtet werden. Diese Prämien zum Arbeitsschutz, die nicht an Beiträge gebunden sind,
lassen
sich mit den beitragsabhängigen Förderungen verbinden – ein doppelter Vorteil für Sie! Details zur
Kombinationsmöglichkeit dieser beiden Förderarten finden Sie hier: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/kombination-von-beitragsabhaengiger-und-beitragsunabhaengiger-foerderung
Rechtliche Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Förderung - Das Prämiensystem ist eine freiwillige Leistung Ihrer BG BAU. Deshalb
besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung unter anderem:
- bei Beitragsrückständen oder Insolvenz des Unternehmens.
- bei Überschreitung der individuellen Förderhöchstsumme des Unternehmens.
- bei Ausschöpfung der Haushaltsmittel für Arbeitsschutzprämien.
Nicht in Anspruch genommene Fördermittel des laufenden Kalenderjahres können nicht ausbezahlt und auch nicht in
das folgende Kalenderjahr übertragen werden.
Zuschüsse müssen zurück erstattet werden, sofern innerhalb des ersten Jahres nach der Beschaffung das bereits
geförderte Arbeitsmittel weiterverkauft wird.
Haftungsausschluss: Für Schäden, die im Zusammenhang mit Beschaffung, Einbau,
Montage, Erprobung, Benutzung, Prüfung,
Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Wartung, Um- und Abbau sowie Transport des geförderten Arbeitsmittels
stehen,
übernimmt die BG BAU keine Haftung.
Zuletzt noch ein steuerrechtlicher Hinweis:
Wenn die BG BAU Zuschüsse für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen vergibt, werden diese aus Sicht der
Ertragsteuer
entweder als Investitionszuschüsse betrachtet, die versteuert werden müssen, oder – falls das erworbene Gerät
einen
sofortigen Betriebsausgabenabzug ermöglicht – als Aufwandszuschüsse.
Investitionszuschüsse können entweder als Betriebseinnahme versteuert oder von den Kosten für Anschaffung und
Herstellung des Anlagevermögens abgezogen werden. Aufwandszuschüsse gelten hingegen sofort als zu
berücksichtigende Betriebseinnahmen.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versteuerung des Zuschusses obliegt dem Mitgliedsunternehmen bzw. der
antragstellenden Person.
Alle Informationen erhalten Sie hier.