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Sicherheitsschränke FWF 30

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Sicherheitsschränke FWF 30

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Sicherheitsschränke FWF30



Schränke zur vorschriftsmäßigen Lagerung von Gefahrstoffen in Arbeitsräumen gemäß DIN EN 14470-1 und TRGS 510. Die Sicherheitsschränke sind nach DIN EN 14470-1 baumustergeprüft und entsprechen der DIN EN 14727 (Labormöbelrichtlinie). Die Feuerwiderstandsfähigkeit beträgt 30 Minuten. Der Außenkorpus besteht aus einem nicht brennbaren Baustoff. Die Oberflächenbeschichtung weist eine hohe chemische Beständigkeit auf.



Gemäß TRGS 510 dürfen Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 30 Minuten eingeschränkt verwendet werden. Die Einschränkungen für FWF 30-Schränke lauten wie folgt: 1. nur ein Schrank pro Nutzungseinheit/Brand(-bekämpfungs-) abschnitt aufgestellt wird, bei mehr als 100 m² Nutzungseinheit/ Brand(-bekämpfungs-)abschnitt darf je 100 m² ein Schrank aufgestellt werden oder 2. die Nutzungseinheit/der Brand(-bekämpfungs-)abschnitt durch eine automatische Brandmeldeanlage und eine anerkannte Werkfeuerwehr mit einer maximalen Hilfsfrist von fünf Minuten nach Alarmierung zur Verfügung steht, oder eine automatische Löschanlage vorhanden ist.



Ausnahmen für extrem entzündbare Flüssigkeiten (H224): Entzündbare Flüssigkeiten, deren Zündtemperatur unter 200°C liegt und die als „extrem entzündbar“ (H224) eingestuft wurden, dürfen nur in FWF 90- Sicherheitsschränken und nur mit technischer Lüftung gelagert werden.



  • GS- und CE-Zeichen

  • Feuerwiderstandsfähigkeit 30 Minuten

  • Im Brandfall selbstschließende Be- und Entlüftungsöffnungen auf der Schrankoberseite DN100mm

  • hydraulischer Türschließer mit integrierter Feststellanlage (thermisch auslösend)

  • Erdung zur Vermeidung von Zündgefahren durch elektrostatische Aufladung

  • höhenverstellbare Füße von innen ausrichtbarmit abnehmbarer Sockelblende, daher unterfahrbar

  • Bitte beachten Sie die Hinweise zu TRGS 510, extrem entzündlichen Flüssigkeiten nach H224 und technischen Lüftungssystemen auf dem verlinkten Produktdatenblatt