RECA Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Hier sind Sie immer im grünen Bereich!
Zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) werden alle Produkte gezählt, die die Person gegen eine oder mehrere Risiken schützen soll und gehalten oder getragen werden. Für alle Arbeiten werden ein oder mehrere Sinne sowie körperlicher Einsatz benötigt. Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sollte daher immer an erster Stelle stehen. Dafür haben wir die richtigen Produkte im Programm.
In all unseren Zielbranchen ist ein Arbeiten mit der richtigen Schutzausrüstung unabdingbar. Das Tragen von Arbeitsschutzartikeln verringert die Gefahr von Verletzungen und trägt so zu Ihrer persönlichen Sicherheit bei. Egal ob auf Baustellen, in Werkstätten oder anderen Einsatzorten zählt die PSA mittlerweile zur Grundausstattung eines jeden Mitarbeiters.
PSA steht für "Persönliche Schutzausrüstung" und ist Ausrüstung, die entworfen und hergestellt wird, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden. Zu PSA gehören zum Beispiel: Schutzhelme, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Auffanggurte, Rettungswesten, Stechschutzkleidung, aber auch Hautschutzmittel.
Wann wird die PSA persönliche Schutzausrüstung getragen?
Gemäß dem TOP-Prinzip ist persönliche Schutzausrüstung immer erst dann zu tragen, wenn Gefahren weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen werden können.
Wann ist das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung Pflicht?
Bei vielen Tätigkeiten in vielen Berufen ist das Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung gesetzliche vorgeschrieben. Überall wo andere Maßnahmen nicht vor Risiken schützen muss PSA eingesetzt werden, um Arbeitsunfällen oder Krankheiten vorzubeugen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die PSA Benutzungsverordnung (PSA-BV) regeln alle Belange und Grundpflichten rund um den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Welche Persönliche Schutzausrüstung letztendlich richtig ist, hängt von den Tätigkeiten und Risiken ab. Oft hilft eine Berufsgenossenschaft bei einer Gefährdungsbeurteilung und Ermittlung der richtigen PSA.
Was regelt die PSA-Verordnung (EU) 2016/425?
Diese Verordnung enthält Anforderungen an die Entwurf und Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen, um den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten, sowie Regelungen für den freien Verkehr von PSA in der Union aufzustellen. Sie unterteilt die PSA in drei unterschiedliche Kategorien:
• Kategorie 1 – Schutz gegen geringfügige Risiken
• Kategorie 2 – Schutz andere Risiken, die nicht unter Kategorie 1 oder 3 fallen
• Kategorie 3 – Schutz gegen Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Folgendem führen können
Was sind die Verpflichtungen für Arbeitgeber in Bezug auf PSA?
• Alle Risiken an den Arbeitsplätzen ermitteln und die Risikoniveaus bewerten.
• Das Risiko beseitigen, kollektive Schutzmaßnahmen einrichten und, falls dies nicht möglich oder unzureichend sein sollte, persönliche Schutzmaßnahmen einrichten.
• Die Arbeitnehmer über die Risiken, die Einsatzbedingungen der PSAs und die Vorschriften informieren.
• Die Arbeitnehmer in der Verwendung der PSAs schulen und trainieren.
• Die Arbeitnehmer über die Risiken, die Einsatzbedingungen der PSAs und die Vorschriften informieren.
• Die Arbeitnehmer in der Verwendung der PSAs schulen und trainieren.
Was sind die Verpflichtungen für den Arbeitnehmer?
Für die Beschäftigten besteht die Verpflichtung zur Benutzung der PSA, Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Benutzung und unverzüglichen Meldung festgestellter Mängel an den Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten.
Wo finde ich die Konformitätserklärungen?
Die Konformitätserklärungen für alle RECA Produkte finden Sie hier.